CIC-Hundeverordnung
Für 245 Main Street, Cambridge, MA
Die Anwesenheit von Hunden im CIC ist ein geschätzter Teil unserer Gemeinschaft, solange die Gebäude, in denen wir arbeiten, dies zulassen! Die Möglichkeit für unsere Kunden, Hunde in ihren Büros zu halten, kann einen erheblichen Mehrwert für ihr Arbeits- und Privatleben bedeuten. Die Haltung von Hunden am Arbeitsplatz muss jedoch als Privileg betrachtet werden und erfordert als solches die volle Verantwortung der Hundehalter. Von Hundebesitzern wird erwartet, dass sie anerkennen, dass nicht alle anderen Mitglieder der Gemeinschaft oder Besucher Hunde mögen, und dass in manchen Fällen Menschen mit Allergien die Nähe von Tieren nicht vertragen.
Die CIC hat die folgenden Richtlinien verabschiedet, um den Mitgliedern der CIC-Gemeinschaft, die Hundehalter sind, die Möglichkeit zu geben, ihre Hunde mit zur Arbeit zu nehmen, wenn dies angemessen ist, und gleichzeitig sicherzustellen, dass sich alle Mitglieder der CIC-Gemeinschaft an ihren Arbeitsplätzen sicher fühlen.
- Alle Hundehalter müssen sich mit dem Formular „Bringing Your Dog to CIC – Application and Agreement“ bewerben und müssen vom CIC schriftlich über die Annahme informiert werden, BEVOR sie einen Hund auf das Gelände des CIC bringen. Angemessene Ausnahmen für Servicetiere sind zulässig, um den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.
- Jeder Hund muss stubenrein sein und zur Erleichterung der Körperfunktionen AUSSERHALB des Grundstücks, weg von der Seite des Gebäudes und den Blumenbeeten, ausgeführt werden. Der Hundehalter ist für die Beseitigung des von seinem Hund verursachten Mülls innerhalb und außerhalb des Grundstücks verantwortlich. Wenn ein Hund mehr als einen „Unfall“ im Haus hat, muss er aus dem Haus entfernt werden und darf möglicherweise nicht zurückkehren.
- Jeder Hund muss ordnungsgemäß lizenziert und geimpft sein. Der Besitzer muss eine Dokumentation aller erforderlichen Impfungen und Immunisierungen im Haus aufbewahren. Tollwutmarken müssen jederzeit getragen werden.
- Jeder Hund muss beaufsichtigt werden und darf nicht über Nacht oder in Abwesenheit des Besitzers auf dem Gelände des CIC gelassen werden. Ein Hund muss immer bei seinem Besitzer oder einer ausgewiesenen Aufsichtsperson bleiben und sollte im Büro des Kunden gehalten werden, wenn der Besitzer dort arbeitet. Jeder Hund, der für einen bestimmten Zeitraum allein in einem Büro gelassen wird, muss in seiner Transportbox oder an der Leine sein. Verstöße während der abendlichen Reinigungszeit führen dazu, dass das Büro für den Tag keine Müllabfuhr oder Reinigungsdienste erhält.
- Hunde sind in Badezimmern, Pausenbereichen, Küchen, Konferenzräumen, Veranstaltungsräumen, Labors, Fitnesszentren und Stillbereichen nicht erlaubt.
- Im Interesse der Sicherheit und des Komforts der anderen CIC-Kunden, der anderen Hunde auf dem Gelände und der anderen Mieter des Gebäudes müssen alle Hunde in den Gemeinschaftsbereichen und beim Transport innerhalb des CIC-Geländes und des Gebäudes angeleint sein. Hunde müssen das CIC über den ausgewiesenen Hundeeingang betreten und verlassen (den Eingang 245 Main Street für CIC@245 Main).
- Jedes Verhalten, das die Arbeitsfähigkeit eines anderen Mitarbeiters oder Kunden beeinträchtigt, ist ein Grund, den Hund mit nach Hause zu nehmen. Mitarbeiter oder Kunden, die allergisch auf Hunde reagieren, können den Besitzer bitten, den Hund nicht mit an den Arbeitsplatz und/oder in die Gemeinschaftsbereiche zu bringen, wenn die Anwesenheit des Hundes die Arbeit des allergischen Mitarbeiters erschwert. Aggressives oder störendes Verhalten, wie Knurren, Bellen, Jagen oder Beißen, ist inakzeptabel und der Hund muss bei der ersten Beschwerde nach Hause gebracht werden. Der Halter ist allein und in vollem Umfang verantwortlich, wenn sein Hund einen anderen Hund oder eine Person am Arbeitsplatz beißt oder sich aggressiv verhält.
- Die Parasitenkontrolle muss routinemäßig durchgeführt werden und jeder Hund muss frei von Zecken und Flöhen sein. Hunde mit Flohbefall werden gebeten, nach Hause zu gehen, bis das Problem beseitigt ist.
- Die Besitzer sind für alle von ihren Hunden verursachten Schäden oder Verletzungen finanziell verantwortlich. Die Eigentümer sind auch für alle Kosten (einschließlich der Arbeitskosten) für die Reinigung, Flohbehandlung oder Reparatur von Arbeits- und Gemeinschaftsbereichen verantwortlich, die durch die Anwesenheit ihrer Hunde auf dem Gelände erforderlich werden könnten.
- Die Besitzer sind allein für den Verlust oder die Verletzung ihrer Hunde verantwortlich.
- Der CIC kann einen Hund auf dem Gelände des CIC jederzeit und ohne Vorankündigung zurückweisen oder nicht zulassen.
- Der CIC kann diese Richtlinie jederzeit ohne Vorankündigung ändern.
- Verstöße gegen diese Richtlinie können zum Entzug der Privilegien führen.