Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Veranstaltung von Events

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Ihren Zugang zu den Räumlichkeiten des CIC und deren Nutzung, wie in Ihrer Bankettbestellung beschrieben. Die in Ihrer Bankettbestellung aufgeführten Details stehen Ihnen nur unter der Bedingung zur Verfügung, dass Sie den unten aufgeführten Nutzungsbedingungen zustimmen. Mit der Unterzeichnung Ihrer Bankettbestellung erklären Sie und das Unternehmen, das Sie vertreten dürfen, Ihr Einverständnis, an die Nutzungsbestimmungen gebunden zu sein.


SICHERHEIT UND SCHUTZ
Der Veranstalter ist allein für die Sicherheit des Veranstalters und die Sicherheit seiner Gäste und Eingeladenen sowie für deren Eigentum verantwortlich. CIC ist nicht verantwortlich für die Bereitstellung von Sicherheitsvorkehrungen jeglicher Art und haftet nicht für Diebstahl, Verletzungen oder Schäden an Personen oder Eigentum, die sich aus der Nutzung des Standorts oder der Einrichtungen, Straßen, Gehwege, Straßen, Parkplätze oder des umliegenden Geländes ergeben. CIC behält sich das Recht vor, vom Veranstalter als aufschiebende Bedingung für die Erlaubnis zur Nutzung des Veranstaltungsortes zu verlangen, dass er für eine angemessene Sicherheit für die Veranstaltung sorgt.

HÖHERE GEWALT UND SCHLECHTES WETTER
Bei schlechtem Wetter, bei dem sich sowohl CIC als auch der Veranstalter für eine Verschiebung der Veranstaltung entscheiden, werden alle vom Veranstalter bereits gezahlten Beträge auf den neuen Termin angerechnet. Dieser neue Termin muss innerhalb von drei (3) Monaten nach dem ursprünglichen Datum der Veranstaltung festgelegt werden. Wenn der Veranstalter sich entscheidet, die Veranstaltung aufgrund von schlechtem Wetter an einem Tag zu stornieren, an dem das CIC noch geöffnet ist, muss der Veranstalter 50% der Gesamtsumme bezahlen.

Keine der Parteien kommt mit der Erfüllung dieses Vertrags in Verzug und kann die andere Partei für die Einstellung, Unterbrechung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund von Erdbeben, Pandemien, Überschwemmungen, Bränden, Stürmen, Naturkatastrophen, höherer Gewalt, Krieg, Terrorismus, bewaffneten Konflikten, Streiks, Aussperrungen, Boykotten oder ähnlichen Ereignissen, die sich der Kontrolle der Partei entziehen, verantwortlich machen, vorausgesetzt, dass die Partei, die sich auf diese Bestimmung beruft, dies nicht zu vertreten hat:

DEFAULT
Sollte der Veranstalter einer Verpflichtung aus diesem Vertrag nicht nachkommen, hat CIC das alleinige Recht, dem Veranstalter das Recht zur Nutzung des Veranstaltungsortes zu entziehen und diesen Vertrag sofort zu kündigen. Ungeachtet des Vorstehenden kann der CIC nach seinem alleinigen Ermessen dem Veranstalter eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Behebung des Problems einräumen, wenn er dies wünscht.

GELTENDE GESETZE
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Regeln und Vorschriften des CIC sowie alle geltenden Gesetze der Stadt, des Bezirks, des Bundes und des Landes einzuhalten und keine ungesetzlichen oder illegalen Handlungen am Veranstaltungsort vorzunehmen.

SCHADENSBEGRENZUNG
Unter keinen Umständen sind CIC, seine leitenden Angestellten, Direktoren, Anteilseigner, Mitglieder, Manager, Mitarbeiter, Vertreter, Nachfolger, Bevollmächtigte, verbundene Unternehmen, Mutter- oder Tochtergesellschaften haftbar für Folgeschäden, besondere, indirekte, exemplarische oder strafende Schäden, sei es aus Vertrag oder unerlaubter Handlung oder aus einer anderen Rechtstheorie, selbst wenn die betreffende Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Der maximale Umfang der Haftung von CIC im Rahmen dieses Vertrags übersteigt nicht den dreifachen Betrag der Gesamtsumme.

VERZICHT AUF FORDERUNGSÜBERGANG
Gastgeber der Veranstaltung hiermit (i) verzichtet im eigenen Namen und im Namen seiner Versicherer (von denen keiner jemals einen solchen Anspruch abgetreten bekommt oder aufgrund eines Forderungsübergangs oder anderweitig dazu berechtigt ist) auf alle Rückforderungsrechte, Ansprüche, Klagen oder Klagegründe gegen CIC und/oder die freigestellten Parteien (wie unten definiert) für Verluste oder Schäden im Zusammenhang mit dem Ereignis, einschließlich, in jedem Fall, solcher Verluste oder Schäden, die durch die Fahrlässigkeit von CIC und/oder den freigestellten Parteien verursacht werden; und (ii) verpflichtet sich, in alle seine Versicherungspolicen bei Bedarf entsprechende Klauseln aufzunehmen.

VERZICHT AUF GARANTIEN
Die Location wird dem Veranstalter in der vorliegenden Form zur Verfügung gestellt. CIC gibt keine Garantien oder Zusicherungen in Bezug auf den Veranstaltungsort, die für die Veranstaltung zu verwendende Ausrüstung, das zur Verfügung gestellte Personal oder die erbrachten Dienstleistungen oder in Bezug auf andere Angelegenheiten, die hier nicht ausdrücklich zugesichert werden.

WAIVER
Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein Recht auszuüben oder eine Verpflichtung durchzusetzen, darf nicht als Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht dieser Partei gewertet werden.

ENTSCHÄDIGUNG
Der Veranstalter hält den CIC, seinen Vermieter, seine Gebäudeeigentümer, leitenden Angestellten, Direktoren, Aktionäre, Mitglieder, Manager, Angestellten, Vertreter, Nachfolger, Abtretungsempfänger, Kunden, verbundenen Unternehmen, Kunden von verbundenen Unternehmen, Muttergesellschaften und Tochtergesellschaften (eine „entschädigte Partei“ oder gemeinsam die „entschädigten Parteien“) schadlos von und gegen jegliche Haftung, Schäden, Kosten, Ausgaben, Strafen, Verluste, Ansprüche, Forderungen, Klagen, Verfahren oder deren Androhung, die sich aus diesem Vertrag, der Veranstaltung und/oder der Nutzung des Veranstaltungsortes durch den Veranstalter ergeben, damit in Zusammenhang stehen oder daraus resultieren, mit Ausnahme solcher Haftungen, Schäden, Kosten, Ausgaben, Strafen, Verluste, Ansprüche, Forderungen, Klagen, Verfahren oder deren Androhung, die aus grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten einer freigestellten Partei entstehen. Für den Fall, dass eine entschädigte Partei vor Gericht erscheinen oder eine Klage einreichen muss, um eine Bestimmung dieses Vertrags durchzusetzen, erklärt sich der Veranstalter bereit, der entschädigten Partei alle angemessenen Anwalts- und Gerichtskosten zu zahlen, die der entschädigten Partei entstanden sind.

OBLIGATORISCHES SCHIEDSVERFAHREN
Der Veranstalter unterwirft sich hiermit einem obligatorischen, verbindlichen Schiedsverfahren, das nach den Regeln und Verfahren der American Arbitration Association (der „AAA“) und im Übrigen in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung durchgeführt wird. Das Schiedsgerichtsverfahren wird vor einem von den Parteien einvernehmlich ausgewählten Einzelschiedsrichter oder in einer anderen von der AAA vorgesehenen Weise durchgeführt und findet in Cambridge, Massachusetts, statt, sofern die Parteien nicht einvernehmlich einen anderen Ort vereinbaren.

ANWALTSKOSTEN
Im Falle eines Rechtsstreits, der sich aus diesem Vertrag ergibt oder damit zusammenhängt, hat die obsiegende Partei das Recht, ihre Kosten und Gebühren, einschließlich angemessener Anwaltskosten, sowie alle Inkassospesen und Zinsen zu verlangen.

GERICHTSBARKEIT UND GERICHTSSTAND
Dieser Vertrag wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts ausgelegt. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Klagen oder sonstigen Verfahren sind die Gerichte von Cambridge im County Middlesex, im Commonwealth of Massachusetts.

SEVERABILITÄT
Für den Fall, dass eine Bestimmung dieses Vertrages für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und behalten ihre volle Gültigkeit und Wirkung.

VERBINDLICHER VERTRAG
Dieser Vertrag stellt keine Partnerschaft, kein Joint Venture und keine andere Geschäftsbeziehung als die zwischen unabhängigen Vertragspartnern dar. Der Veranstalter ist nicht befugt, den CIC in irgendeiner Weise zu binden, und er darf sich nicht als befugt ausgeben, den CIC zu binden. Sobald diese Vereinbarung von beiden Parteien unterzeichnet ist, stellt sie einen verbindlichen Vertrag zwischen den Parteien dar. Der Vertrag kann nur durch ein schriftliches Dokument, das von allen Vertragsparteien unterzeichnet wurde, modifiziert, ergänzt oder geändert werden. Der Veranstalter darf diesen Vertrag weder ganz noch teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von CIC abtreten. Jeder Versuch, dies zu tun, ist null und nichtig. CIC kann diesen Vertrag ganz oder teilweise ohne Zustimmung des Veranstalters abtreten. Mit der nachstehenden Unterschrift sichert der Vertreter jeder Partei zu, dass er ordnungsgemäß bevollmächtigt ist und über die erforderliche Genehmigung verfügt, die von ihm vertretene Organisation zu binden.

NACHRICHTEN
Alle im Rahmen dieses Vertrags erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen bedürfen der Schriftform und gelten als erfolgt, wenn sie persönlich übergeben oder per Kurier oder per Einschreiben mit Rückschein an die unten angegebene Adresse der betreffenden Partei oder an eine geänderte Adresse, die von der betreffenden Partei in einem ähnlichen Verfahren mitgeteilt werden kann, geschickt werden.

Für CIC:

Cambridge Innovationszentrum
Zu Händen: Timothy Rowe
1 Broadway, 14. Stock, Cambridge, MA 02142

Mit einer zusätzlichen Kopie an:

Cambridge Innovationszentrum
Zu Händen: Stas Gayshan, Chefsyndikus
1 Broadway, 14. Stock, Cambridge, MA 02142